Ergebnis der Volksabstimmung ist Wählerwille – VBE-Chef kommentiert Ergebnis der Volksabstimmung – Negative Folgen der sog. „Schuldenbremse“ befürchtet – Künftiges Jammern verworfen
„Hessen setzt als einziges Bundesland bei Verfassungsänderungen auf den Wählerwillen. Das ist ein hohes demokratisches Gut und schon deshalb ist der Wählerwille ernst zu nehmen“, sagte der hessische VBE-Landeschef
zum Ergebnis der Volksabstimmung. Für den VBE Hessen sei das Ergebnis allerdings auch der vom Wähler gewollte Einstieg in Bildungs- und Sozialabbau.
Dies erwarte man in allernächster Zeit noch vor dem tatsächlichen Geltungsdatum der sog. „Schuldenbremse“.
„Diese Investitionsbremse wird schon bald konkrete Folgen zeigen“, so Deckert weiter, „erste Zeichen dafür gibt es
schon.“
Zu bedenken sei allerdings für Gegner und Befürworter dieser Verfassungsänderung gleichermaßen, dass bei einer
Wahlbeteiligung von um die 40 % gerade mal ein Drittel der hessischen Wahlberechtigten sich für eine Schuldenbremse in der Verfassung entschieden hätten. Dies bedeute schlicht und einfach, dass die Bedeutung nicht voll erkannt worden sei.
„Insgesamt aber“, so Deckert weiter in seiner Stellungnahme, „darf jetzt in Zukunft niemand jammern, wenn die
Schuldenbremse greift. Es wird angesichts der unterschiedlichen Auslegung der Befürworter bei den Parteien
ohnehin recht schnell Streit über die verfassungskonforme Auslegung geben. Da hoffe ich dann, dass es keinen
hessenweiten Gedächtnisverlust gibt und nachträglich niemand mehr dafür gewesen sein will. Jammern gilt jetzt
nicht mehr“, schloss Deckert .
(27.03.11)