VBE begrüßt Arbeitszimmerurteil

VBE begrüßt Arbeitszimmerurteil

VBE Hessen sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes späte Genugtuung ++ VBE-Landeschef Helmut Deckert: Selbstverständlich und gerecht ++ Arbeitsplätze an Schulen fehlen weiter

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers auch für Lehrkräfte ist eine späte Genugtuung für Lehrerinnen und Lehrer, die ja ihren Arbeitsplatz zu Hause weitgehend selbst finanzieren“, kommentierte der hessische VBE-Landeschef das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. „Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir immer noch viel zu wenige Arbeitsplätze in den Schulen selbst haben. Besonders an Ganztagsschulen ist die Ausstattung mit Lehrerarbeitsplätzen noch absolut unzureichend.“, so Deckert weiter. Lehrerarbeitsplätze müssten zudem einen gewissen Standard erfüllen: Sie müssen in einem ungestörten Raum Internetzugang haben und Zugriff auf erforderliche Materialien ermöglichen. Das Flair eines Großraumbüros in Gestalt des Lehrerzimmers sei da absolut kontraproduktiv.

Deckert abschließend: „Angesichts der hessischen geteilten Schulversorgung – für sächliche Mittel sind die Schulträger zuständig – besteht ein dringender und unabweisbarer Handlungsbedarf!“

Information: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes können auch Lehrkräfte ihr Arbeitszimmer wieder steuerlich geltend machen. Zu Hause werden bislang wesentliche Bestandteile der Lehrerarbeitszeit außerhalb des Unterrichts erledigt: z.B. Unterrichtsvorbereitungen, Korrekturen und Konferenzvorbereitungen.

(31.07.10)

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