VBE hält neues Schulgesetz für keinen großen Wurf

Schulgesetz kein großer Wurf – VBE-Stellungnahme reicht von Zustimmung bis zu harter Kritik – Mittelstufenschule erneut abgelehnt – Inklusion ohne zusätzliches Personal nicht zu machen – Erneute Kritik am kleinen Schulbudget – Regelungen zu Verbundschulen und beim Elternrecht begrüßt

“Nach vielen Ankündigungen haben wir also jetzt tatsächlich das neue Schulgesetz der Landesregierung”, begrüßte der VBE-Landsvorsitzende Helmut Deckert diese Tatsache. “Der große Wurf ist es aber nicht”, stellte er in der Folge fest. Das Gesetz sei zwar überfällig und hege große Pläne im Vorfeld, denen es aber im einzelnen nicht in allen Teilen gerecht werde.

“Auch ohne Reformhektik hat Hessen dringend eine Änderung der Schulstruktur nötig. Nicht erst die gerichtlichen Auseinandersetzungen um den Realschulabschluss nach Klasse 9 am G 8 zeigen, dass wir eine beruhigende Bereinigung der hessischen Schullandschaft brauchen. Das Gesetz verpasst die Gelegenheit, selbst bei Beibehaltung von G 8 die 6-jährige Mittelstufe wieder herzustellen und damit die Durchlässigkeit in ihr. Statt dessen bekräftigt man die Missgeburt der Mittelstufenschule, die Hessens Schullandschaft weiter zersplittert”, zeigte sich der VBE-Chef enttäuscht.

“Die Mittelstufenschule ist halbherzig und stellt keine echte Alternative zur bestehenden unüberschaubaren Schullandschaft dar. Die Landesregierung scheut sich offenbar nach wie vor, die allgemeine demografische und die pädagogische Entwicklung im nicht-gymnasialen Bereich anzuerkennen und neben dem Gymnasium eine standfeste Zweite Säule als Oberschule zu installieren, die am Ende alle Abschlüsse anbietet und den Weg zum Abitur offen hält”, kritisierte Deckert weiter. “Zudem ist die Mittelstufenschule eine Mogelpackung, weil sie spätestens nach der Klasse 7, dem Gesetz zufolge in der Regel früher, doch wieder auf die althergebrachten Schulformen abzielt.”

Hinsichtlich der Kerncurricula werde abzuwarten sein, ob man tatsächlich wie bisher geplant allen hessischen Schulen zumute, das Rad neu zu erfinden und für jede Schule eigene Kerncurricula zu entwickeln. “Das wäre,”, so Deckert, “eine Arbeitszeitvernichtung größten Ausmaßes. Hier sind das IQ und das AfL gefragt, entsprechende Vorarbeit zu leisten.”

Abenteuerlich sei es, im Namen der Inklusion bei Eltern die Hoffnung zu wecken, ihr Kind könne unabhängig von einer Beeinträchtigung ab sofort an einer Regelschule gefördert werden, ohne gleichzeitig die entsprechenden Ressourcen zu sichern. Statt dessen werde der Schwarze Peter in Gestalt des Ressourcenvorbehaltes den Schulen und ihren Schulleitern aufgebürdet.

Die gebetsmühlenartige Betonung der sogenannten Selbständigen Schule lasse nicht Gutes erwarten, wenn man das Vorbild des zum 1. Januar 2011 rückwirkend möglichen kleinen Schulbudgets nehme. “Man kann nicht ernsthaft erst die Mittel kürzen und es dann als Wohltat verkaufen, die Schulen dürften die so gekürzten Mittel selbst verwalten”, erneuerte Der VBE-Chef seine Kritik. Im Übrigen, so Deckert, seien die für die Schulen interessantesten Mittel immer noch die des Schulträgers. Hier schweige das Gesetz.

Einen richtige Lösung nannte Deckert die Möglichkeit von Verbundschulen. Allerdings müsse auch hier darauf geachtet werden, dass dies – etwa durch Wegfall von Leitungsstellen und –stunden, kein Sparmodell würde. Auch die Regelungen im Bereich der Elternvertretung seien sinnvoll und realitätsangemessen. “Rundweg abzulehnen ist die weitere Öffnung für Fremdanbieter in der Schule. Hier stielt sich das Land aus seiner Verantwortung”.

Ausdrücklich zufrieden zeigte sich der VBE-Chef mit der bisherigen Lehrerversorgung. Man dürfe aber die Gefahr nicht übersehen, dass zukünftig ohne entsprechende zusätzliche Lehrerstellen weitere Aufgaben den Schulen aufgebürdet würden, die sie ohne zusätzliches Personal nicht leisten könnten. “Hier denke ich”, erläuterte Deckert, “vor allem an eine wirklich selbstständigere Schule, die Inklusion, Umsetzung der Kerncurricula und ergänzende Personalmaßnahmen in der Schulsozialarbeit und der Verwaltung.”

“Insgesamt”, so Deckert, “wird der VBE in gewohnt sachlicher Weise die Umsetzung des Gesetzes begleiten und gute wie schlechte Entwicklungen offen benennen.”

(25.01.11)

Artikel als PDF downloadenDrucken